Liebe Kundin, lieber Kunde,
der Krankenversicherungsvertrag wird wie kaum ein anderer Vertrag von Vertrauen geprägt. Gegenseitige Informationen tragen dazu bei, es zu erhalten und Störungen des Versicherungsschutzes zu vermeiden.
Auf diesem Merkblatt haben wir einige Hinweise für Sie zusammengetragen, die Ihnen helfen sollen, im Leistungsfall eine möglichst schnelle Erstattung zu erhalten und Eigenkosten zu vermeiden.
Deshalb unsere Bitte: Lesen Sie die Hinweise aufmerksam durch und beachten Sie bei künftigen Leistungseinreichungen folgende Punkte:
Zur Auszahlung der Versicherungsleistung benötigen wir grundsätzlich die Originalbelege mit Diagnose. Bei Duplikaten / Zweitschriften benötigen wir den Erstattungsvermerk des Erstversicherers.
Zur Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel benötigen wir eine Kopie der von der Apotheke quittierten und abgestempelten Verordnung. Bei Bezug aus einer Versand- oder Internetapotheke reichen Sie uns eine Kopie der Verordnung mit der dazugehörigen Rechnung ein. Bitte beachten Sie auch, dass diese Rezepte zur Erstattung des Eigenanteils bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme gesammelt, z. B. halbjährlich, eingereicht werden sollen.
Zur Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils bei Heilmittelanwendungen benötigen wir die Quittung über die geleistete Zuzahlung sowie eine Kopie der vom Arzt ausgestellten Verordnung mit Behandlungsdaten und der Diagnose.
Brillen bzw. Sehhilfen werden je nach Tarif bis zu einem Höchstbetrag von 180 oder 200 EUR jährlich erstattet. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht, wenn sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, oder nach Ablauf von 24 Monaten.
Bei geplantem Zahnersatz (Brücken, Kronen, Prothesen usw.) können Sie uns vor Behandlungsbeginn gern einen Heil- und Kostenplan einreichen. Wir werden ihn prüfen und Sie über die zu erwartende Versicherungsleistung informieren.
Sollten Sie kurzfristig ins Krankenhaus müssen, geben Sie in der Patientenverwaltung Ihre Versicherungsnummer bekannt. Sofern das Krankenhaus einen Kostenübernahmeantrag bei uns stellt, prüfen wir, ob wir die Unterbringungskosten direkt mit dem Krankenhaus abrechnen können.
Bei geplanten Krankenhausaufenthalten rufen Sie uns bitte an – wir können Ihnen sagen, ob wir in diesem Einzelfall weitere Unterlagen benötigen. Bitte beachten Sie die Informationen, die Ihnen das Krankenhaus vor der Aufnahme gibt.
Zur Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung bei Krankenhausbehandlung benötigen wir die Originalrechnungen mit einer Bestätigung der Aufnahme- und Entlassungsdaten sowie die Diagnose.
Zur Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung bei einem Krankentransport von oder ins Krankenhaus benötigen wir die Originalrechnungen mit Fahrtdatum und Diagnose.
Sofern Sie zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, informieren Sie uns bitte rechtzeitig im Falle einer Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf der tariflichen Karenzzeit, damit wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zuschicken können.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist verbindlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Tarifbeschreibungen geregelt.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Krankenversicherung oder zu weiteren Angeboten der HanseMerkur? In unserem Serviceportal unter www.hansemerkur.de finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
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Alles Gute für Sie!
Ihr InHamburgversichert.de