Tarif EZP
Die Absicherung im Zahnbereich vervollständigen Sie für Ihren Kunden mit dem Tarif EZP, der Leistungen für Zahnbehandlungen vorsieht. Dieser Tarif kann mit den Zusatztarifen kombiniert werden, aber auch solo abgeschlossen werden.
Leistungen im Detail:
• Zahnprophylaxe bis 65,- EUR pro Kalenderjahr
– Professionelle Zahnreinigung
– Zahnsteinentfernung
– Speicheltest zur Keimbestimmung
– Professionelle Erstellung des Mundhygienestatus
– Kontrolle des Übungserfolges
• 100% für besondere Füllungen
– Komposit-/Kunststofffüllungen inkl. GKV-Leistung
• 100% für Fissurenversiegelung
– Inkl. GKV-Leistung
Tarif EZP
Ergänzungstarif für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung (AVB/KS)
- Versicherungsleistungen
Erstattungsfähig sind die gemäß Punkt I. 1. bis I. 4. angegebenen Aufwendungen für Zahnbehandlung einschließlich der dazu zählenden Prophylaxe. Als erstattungsfähige Aufwendungen gelten die Rechnungsbeträge, soweit die Gebühren im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen oder soweit die Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung erbracht wird.
Sieht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Versicherungsfall eine Leistung vor, so besteht ein Leistungsanspruch aus Tarif EZP nur nach Vorleistung der GKV. Diese ist nachzuweisen; die Erstattung aus Tarif EZP wird um die Vorleistung gemindert. Hat die versicherte Person in der GKV einen Selbstbehalt gemäß § 53 SGB V vereinbart, zählt dieser zu den anrechenbaren Vorleistungen der GKV.
- Zahnprophylaxe 100 %
Erstattungsfähig sind die folgenden zahnmedizinischen Prophylaxemaßnahmen: – Professionelle Zahnreinigung, – Zahnsteinentfernung, – Speicheltest zur Keimbestimmung, – Professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus, – Kontrolle des Übungserfolgs.
Die Erstattung für Leistungen gemäß Punkt I. 1. ist auf insgesamt 65 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.
- Besondere Füllungen 100 %
Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für besondere Füllungen (Komposit- / Kunststofffüllungen). Amalgamfüllungen und Inlays fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
- Wurzelbehandlung 100 %
Ersetzt werden die zusätzlichen erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen einer von der GKV getragenen Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion).
- Fissurenversiegelung 100 %
Ändert die GKV den Leistungsumfang für Zahnbehandlungen und -prophylaxe, so kann der Versicherer die Leistungen gemäß Punkt I. zugunsten der Versicherungsnehmer oder der versicherten Personen anpassen, soweit dies zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherten erforderlich erscheint und ein unabhängiger Treuhänder die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat. Im Übrigen gilt die Regelung des § 203 (3) Versicherungsvertragsgesetz.
- Versicherungsfähigkeit
Nach Tarif EZP können Personen versichert werden, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Entfällt eine dieser Voraussetzungen, so endet die Versicherung für die betreffende versicherte Person zum Ende des Monats, in dem der Wegfall der Voraussetzung eingetreten ist.